Soziale Absicherung
Mit der Entscheidung sich selbständig zu machen verlassen Sie die in unserer Gesellschaft inzwischen selbstverständlich erscheinenden Formen der sozialen Absicherung. Zukünftig müssen Sie alleine für ihre soziale Absicherung sorgen. Damit das Risiko ihrer Selbständigkeit überschaubar bleibt, sollten sie als Existenzgründer von Beginn an für ein Mindestmaß an sozialer Absicherung sorgen.
Eine Krankenversicherung ist unabdingbar. Für eine angemessene Altersversorgung sollten sie rechtzeitig sorgen, da sie einmal versäumtes kam werden nachholen können. Über die Bundes-agentur für Arbeit können Sie sich auch als Existenzgründer zusätzlich gegen Arbeitslosigkeit absichern.
In der Gründungsphase einer Existenzgründung ist eine Grundlegende Absicherung über die Bundesagentur für Arbeit möglich. Dazu müssen Sie jedoch einen Gründungszuschuss bei Beziehern von Arbeitslosengeld I bzw. ein Einstiegsgeld bei Beziehern von Arbeitslosengeld II erhalten.
Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld werden inzwischen jedoch nicht mehr so einfach wie in der Vergangenheit bei der Existenzgründung gewährt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters. Sie sollten auf ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter entsprechend vorbereitet sein. Wir unterstützen Sie dabei.